Wissenswertes zu Open Access

Open Access meint den freien digitalen Zugang zu wissenschaftlicher Literatur oder anderen Materialien wie z. B. Forschungsdaten. Jüngst fördern akademische und politische Institutionen Open Access mit Strategiepapieren und Gesetzesinitiativen.

Es gibt viele Modelle des Open Access. Verlage publizieren Zeitschriften frei zugänglich im Internet und finanzieren sie über Publikationsgebühren. Forschungseinrichtungen halten ihre Angehörigen an (oder verpflichten Sie), ihre Ergebnisse auf ihren Repositorien zur Verfügung zu stellen. Zeitschriftenredaktionen publizieren auf E-Journal-Plattformen. WissenschaftlerInnen betreiben Self-Archiving ihrer bereits erschienenen Arbeiten auf Fachrepositorien oder in Open-Access-Archiven.

In der Geisteswissenschaft gewinnt Open Access zunehmend an Bedeutung. Abhängig vom Bedarf und den Wünschen ihrer jeweiligen Zielgruppebieten sich die Fachinformationsdienste für die Wissenschaft (FID) als Infrastruktureinrichtungen für fachliche Open-Access-Aktivitäten an.

Der FID AVL positioniert sich mit CompaRe als fachspezifischer, kostenfreier Open-Access-Dienstleister für die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft. Weitere Informationen finden Sie unter Veröffentlichen auf CompaRe.

Weitere Informationen zu Open Access

Die Plattform open-access.net bietet umfassende Informationen zum Thema.

Einen Überblick über Häufig Gestellte Fragen zum Thema Zweiveröffentlichungsrecht finden Sie in dieser Broschüre der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen.

Informationen zur Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen bietet diese UNESCO-Broschüre.

Eigene Rechte und Rechte Dritter

Open Access bedeutet grundsätzlich freien, kostenlosen Zugang zu Forschungsergebnissen gleich in welcher Form über das Internet. Trotzdem sind die Urheber- und Verwertungsrechte an den Publikationen zu wahren.

Um auf CompaRe zu publizieren, füllen Sie eine Einverständniserklärung aus. Mit dieser Erklärung übertragen Sie uns das Einfache Nutzungsrecht an ihrer Publikation. Die Rechte zur Weiterverwendung der Publikationen verbleiben voll und ganz bei Ihnen.

Zur Erklärung gehört auch die Bestätigung, dass durch die Open-Access-Archivierung keine Rechte Dritter verletzt werden – z. B. Rechte von Verlagen, bei denen die Publikation zuerst erschienen ist.

Um zu prüfen, ob eine Publikation auf CompaRe rechtlich abgesichert ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Konsultation der Verlagsverträge:
    Manche Verlagsverträge enthalten Klauseln, die eine anderweitige Verwendung erlauben. Einige gelten sofort, andere nach einer bestimmten Zeitspanne.
  • Zweitveröffentlichungsrecht
    Wissenschaftliche Zeitschriftenartikel dürfen 12 Monate nach Erscheinen der Zeitschriftenausgabe wiederveröffentlicht werden. Voraussetzung ist, dass der Artikel nicht vor 2014 erschienen ist und die Zeitschrift mindestens zweimal jährlich erscheint. Für die Zweitveröffentlichung muss die Manuskriptversion benutzt werden. Rückfragen beim Verlag, ob dessen Version verwendet werden darf, lohnen sich allerdings.
  • Der SHERPA/RoMEO-Check
    Die SHERPA/RoMEO-Liste informiert über Open Access- und Selbstarchivierungsrichtlinien von Verlagen weltweit und ist als erste Anlaufstelle für Ratsuchende hilfreich. In Urheberrechtsfragen stehen wir gerne beratend zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen können.

Es sind auch Publikationen nach Creative Commons-Lizenzen möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Ansprechpartner.

AuROA-Vertragsgenerator und Leistungskatalog

Vor Abschluss eines Verlagsvertrags

Oft entscheidet sich mit der Unterzeichnung eines Verlagsvertrags die Verfügbarkeit einer wissenschaftlichen Publikation. Um Open Access bereits vor Vertragsabschluss zu fördern, hat das BMBF-Projekt "AuROA - Autor:innen und Rechtssicherheit für Open Access" einen Leistungskatalog und einen Vertragsgenerator entwickelt. Der Leistungskatalog bietet einen transparenten Überblick über die Aufgaben, die bei einer wissenschaftlichen Buchpublikation im Open Access anfallen. Der Vertragsgenerator, der in Zusammenarbeit mit der Kanzlei iRights.law entwickelt wurde, ermöglicht die Erstellung eines maßgeschneiderten Mustervertrags, der den individuellen Anforderungen einer Publikation entspricht. Beide Angebote sind nützliche Werkzeuge, die es Forscher*innen ermöglichen, sich selbstbestimmter durch den Open-Access-Publikationsprozess zu navigieren.