Die Regierung Kameruns gab 1985 eine Untersuchung in Auftrag, mit deren Hilfe geklärt werden sollte, ob die im Lande verbreitete Praxis der Hexerei, die nach den Gesetzen Kameruns seit 1967 unter hohe Strafe gestellt ist, als generelles...
mehr
German Institute for Global and Area Studies, Bibliothek
Fernleihe:
uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe
Die Regierung Kameruns gab 1985 eine Untersuchung in Auftrag, mit deren Hilfe geklärt werden sollte, ob die im Lande verbreitete Praxis der Hexerei, die nach den Gesetzen Kameruns seit 1967 unter hohe Strafe gestellt ist, als generelles Entwicklungshindernis angesehen werden müsste. Schon die Kolonialverwaltungen bemühten sich, den Glauben an Hexerei zu zerstören sowie deren aktive Anwendung zu unterbinden. Die Kolonialgerichte legten allerdings hohe (westlich) rationale Maßstäbe an die Beweisführung an, so dass kaum ein(e) Angeklagte(r) tatsächlich wegen Hexerei verurteilt wurde. Die Justiz des unabhängigen Kameruns machte sich dagegen die landeseigenen Vorstellungen und Überzeugungen hinsichtlich Hexerei zu eigen und betrachtete Angeklagte u.a. auf Grund von Aussagen von Hexenexperten (witch doctors) als überführt. Wie aus zwei dokumentierten Fällen von Prozessen wegen Hexerei - die Tötung einer jungen Frau zur Dokumentation okkulter Macht sowie die angebliche Herbeiführung von Impotenz aus Eifersucht - zu ersehen ist, verhängten die Gerichte aus Gründen der Abschreckung relativ hohe Haftstrafen gegen die Angeklagten. (DÜI-Ply)