Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung für das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene revidierte Rechnungslegungsrecht nach Obligationenrecht. Durch die Anwendung des steuerrechtlichen Massgeblichkeitsprinzips auf die konkreten Rechnungslegungsnormen wird die Konformität der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung untersucht und kritisch gewürdigt. Zu diesem Zweck wird in einem Grundlagenteil einerseits aufgezeigt, dass für das revidierte Rechnungslegungsrecht nur eine vorsichtige, kapitalerhaltende Auslegung der Rechnungslegungsnormen mit ergänzenden Informationsabgaben in Gliederung, Anhang sowie einem allfälligen Lagebericht und Konzernabschluss im Sinne einer Abkoppelungsthese massgebend sein kann und Willkürreserven gemäss Art. 960a Abs. 4 und Art. 960e Abs. 3 Ziff. 4 und Abs. 4 OR handelsrechtswidrig sind und keine Bildungen von zusätzlichen Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen zu begründen vermögen. Andererseits zeigt sich, dass die steuerliche Gewinnermittlung primär nach einer verfassungsmässigen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit strebt, die aus wirtschafts-, sozial- und standortpolitischen Zielsetzungen teilweise durchbrochen wird. Auf dieser Basis werden im zweiten Teil die Voraussetzungen, die Funktionsweise und die Ausgestaltung des steuerrechtlichen Massgeblichkeitsprinzips dargestellt und gewürdigt. Die Untersuchung zeigt, dass die konkreten Werte der Handelsbilanz für die Steuerbilanz massgebend werden, sofern sie mit den Rechnungslegungsnormen nach Art. 957 ff. OR vereinbar sind und keine abweichenden steuerrechtlichen Vorschriften vorliegen. Da zur Steuerrechtskonformität zwecks einer periodengerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder ausserfiskalischen Zielsetzungen von der handelsrechtlichen Bilanzierung abgewichen werden kann und die umgekehrte Massgeblichkeit als Nachvollzug steuerlicher Wertansätze in der Handelsbilanz nur im Rahmen des handelsrechtlichen Ermessensspielraums wirkt, bedarf die Konformität zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung einer Prüfung im Einzelnen auf Ebene der konkreten Bilanzierung. Diese Anwendung findet im dritten Teil statt. Anhand der Periodisierung von Aufwendungen und Erträgen, des Ansatzes und der Bewertung von Vermögenswerten sowie Verbindlichkeiten, Rückstellungen und eigenen Kapitalanteilen werden die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung einander gegenübergestellt und auf ihre Übereinstimmung besprochen. Es lässt sich dabei erkennen, dass die handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen bei gewissen gesetzgeberischen Korrekturen durch die Anwendung des geltenden Massgeblichkeitsprinzips einer gesetzesmässigen, periodengerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weitgehend gerecht zu werden vermögen, weshalb das Massgeblichkeitsprinzip zukunftsträchtig ist. Gleichzeitig verdeutlicht sich, dass ausserfiskalische Zielsetzungen wie die Sofortabschreibung, das Warendrittel oder spezifische steuerliche Rückstellungen infolge Handelsrechtswidrigkeit nur in der Steuerbilanz nachvollzogen werden können. Diese Ergebnisse werden im vierten Teil im Rahmen eines Ausblicks und eines Überblicks zusammengefasst. This thesis deals with the relationship of profit determination between commercial law and tax law under the new Swiss financial reporting law as amendment of the Swiss Code of Obligations (CO) which came into force on 1 January 2015. Through the application of the authoritative tax principle (Massgeblichkeitsprinzip), the conformity of commercial and tax-based profit determination is examined and critically assessed for the relevant accounting standards. For this purpose, it is shown in a basic section, that in the sense of the separation thesis (Abkoppelungsthese) only a prudent, capital (equity) preserving interpretation of the accounting principles can be decisive for the revised financial reporting law, while the information function of the financial reporting is assigned to the structure, the notes and possible annual report and consolidated financial reporting. Furthermore, the analysis examines that hidden reserves according to article 960a paragraph 4 and article 960e paragraph 3 number 4 and paragraph 4 CO are conflicting with commercial law and are no legal basis for additional write-offs, allowances and provisions. In addition, it is demonstrated that the tax-based profit determination tries primarily to achieve the constitutional principle of taxation according to ability to pay (Leistungsfähigkeitsprinzip), which is partially disrupted by non-fiscal economic goals relating to economic, social and regional development policies. On that basis the functioning and the structure of the authoritative tax principle (Massgeblichkeitsprinzip) are discussed and assessed in the second part. The thesis reveals that the specific values of the commercial accounting are authoritative for tax purposes, if they are in accordance with the accounting standards according to article 957 et seq. CO and there are no derogating tax rules. The examination of the conformity between the commercial and taxbased profit determination requires an individual assessment on the object level. This is because the accrual and matching principle can differ between commercial and tax purposes because of non-fiscal goals and the authoritative principle only functions within the commercial room for judgement...
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