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  1. Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert
    Autor*in: Schröder, Jan
    Erschienen: 2011
    Verlag:  Nomos, Baden-Baden

    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer,... mehr

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    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklärt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lücken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschöpfung gefüllt werden können. Mit ihm hängt auch die Uneinigkeit darüber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwärtig vernünftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu überlassen ist (Reine Rechtslehre).Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre

     

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    Volltext (kostenfrei)
    Quelle: Verbundkataloge
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Ebook
    Format: Online
    ISBN: 9783845233260
    Weitere Identifier:
    RVK Klassifikation: PI 3040 ; PI 3040
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie ; Heft 43
    Schlagworte: Juristische Methodik; Rechtstheorie; Auslegung
    Weitere Schlagworte: Legal History; Rechtsgeschichte; Legal History; Rechtsgeschichte
    Umfang: 1 Online-Ressource (40 Seiten)
    Bemerkung(en):

    Auf der Rückseite der HTS: Vortrag gehalten am 19. Mai 2011

  2. Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert
    Vortrag gehalten am 19. Mai 2011
    Autor*in: Schröder, Jan
    Erschienen: 2011
    Verlag:  Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer,... mehr

    Zugang:
    Verlag (kostenfrei)
    Resolving-System (kostenfrei)
    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Unter den Linden
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    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklärt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lücken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschöpfung gefüllt werden können. Mit ihm hängt auch die Uneinigkeit darüber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwärtig vernünftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu überlassen ist (Reine Rechtslehre).Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre

     

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    Hinweise zum Inhalt
    Volltext (kostenfrei)
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    Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Ebook
    Format: Online
    ISBN: 9783845233260
    Weitere Identifier:
    RVK Klassifikation: PI 3040
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie ; Heft 43
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    Schlagworte: Legal History; Rechtsgeschichte; Legal History; Rechtsgeschichte; Geschichte des Rechts; Allgemeine Grundlagen des Rechts; General Foundations of Law; History of Law
    Umfang: 1 Online-Ressource (40 Seiten), Illustrationen
    Bemerkung(en):

    Gesehen am 28.11.2017

  3. Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert
    Vortrag gehalten am 19. Mai 2011
    Autor*in: Schröder, Jan
    Erschienen: 2011
    Verlag:  Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer,... mehr

    Zugang:
    Verlag (kostenfrei)
    Resolving-System (kostenfrei)
    Orient-Institut Beirut
    Online
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    Technische Informationsbibliothek (TIB) / Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek
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    Bibliothek LIV HN Sontheim
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    Bibliothek LIV HN Sontheim
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    Deutsches Historisches Institut in Rom, Bibliothek
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    Hochschule Schmalkalden, Cellarius Bibliothek
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    Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern Günther Uecker im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
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    Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Bibliothek
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    Hochschule der Medien, Bibliothek Standort Nobelstr.
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    Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen, Bibliothek
    e-Book Nomos Open Access
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    Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, Campus Wilhelmshaven, Bibliothek
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    Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design, Hochschulbibliothek
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    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklärt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lücken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschöpfung gefüllt werden können. Mit ihm hängt auch die Uneinigkeit darüber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwärtig vernünftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu überlassen ist (Reine Rechtslehre).Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre

     

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    Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Ebook
    Format: Online
    ISBN: 9783845233260
    Weitere Identifier:
    RVK Klassifikation: PI 3040
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie ; Heft 43
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    Schlagworte: Legal History; Rechtsgeschichte; Legal History; Rechtsgeschichte; Geschichte des Rechts; Allgemeine Grundlagen des Rechts; General Foundations of Law; History of Law
    Umfang: 1 Online-Ressource (40 Seiten), Illustrationen
    Bemerkung(en):

    Gesehen am 28.11.2017

  4. Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert
    Autor*in: Schröder, Jan
    Erschienen: 2011
    Verlag:  Nomos, Baden-Baden

    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer,... mehr

    Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, Hochschulbibliothek
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    Die moderne Lehre von der Gesetzesauslegung beruht im Wesentlichen auf der Interpretationstheorie des frühen 20. Jahrhunderts. Der Vortrag stellt diese Theorie in den historischen Zusammenhang. Ihre Grundlage ist ein neuer, positivistisch-voluntaristischer Rechtsbegriff. Aus ihm erklärt sich die um 1900 aufkommende Vorstellung, es gebe Lücken im Recht, die nur durch richterliche Rechtsschöpfung gefüllt werden können. Mit ihm hängt auch die Uneinigkeit darüber zusammen, ob das Ziel der Auslegung darin besteht, den gegenwärtig vernünftigen Gesetzessinn (objektive Theorie) oder den Willen des Gesetzgebers (subjektive Theorie) zu ermitteln, oder ob die Auslegung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem Ermessen des Interpreten zu überlassen ist (Reine Rechtslehre).Der Autor war bis zu seiner Pensionierung (2009) Ordinarius für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Tübingen; er gilt als einer der besten Kenner der Geschichte der juristischen Methodenlehre

     

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    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Ebook
    Format: Online
    ISBN: 9783845233260
    Weitere Identifier:
    RVK Klassifikation: PI 3040 ; PI 3040
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie ; Heft 43
    Schlagworte: Legal History; Rechtsgeschichte
    Umfang: 1 Online-Ressource (40 Seiten)
    Bemerkung(en):

    Auf der Rückseite der HTS: Vortrag gehalten am 19. Mai 2011