Die vorliegende Arbeit setzt sich einleitend mit den Möglichkeiten auseinander, Streitigkeiten, die immer wieder in typischen Konstellationen im Bauvertrag gem. §§ 650a ff BGB, den Eskalationsfeldern, auftreten, durch gesetzlich bereitgestellte Verfahren wie aber auch durch materielles Gesetzesrecht und zuletzt auch durch die individualvertragliche Gestaltung zu klären und zu befrieden. Dazu fokussiert die Arbeit zunächst auf die durch Gesetz bereit gestellten prozessualen Lösungen wie Klage, selbständiges Beweisverfahren, europäische Verfahren, Schiedsverfahren, Mediation etc. sowie deren Optimierungsmöglichkeiten und Probleme. Am Ende spricht sie Handlungsempfehlungen aus. Anschließend bespricht der Verfasser die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bauvertragsrechts mit ihren Chancen und Risiken- dies vor dem Hintergrund eines Verständnisses aller darin angelegten Haupt- und Nebenleistungspflichten, Obliegenheiten und Gefahrtragungsregeln als nach dem Willen des Gesetzgebers einander äquivalent. In der Erkenntnis der Unzulänglichkeit dieses gesetzlichen Äquivalents entwickelt die Arbeit zunächst Empfehlungen für dessen Überleitung in ein vertragliches Äquivalent, das die Vertragsparteien durch Vertragsverhandlung und Vertragsschluss individuell modellieren. Anschließend bespricht und entwirft die Arbeit in einem ganzheitlichen Blick auf das Zusammenwirken verschiedener gesetzlicher Ansprüche und deren vertraglicher Modifikationen Möglichkeiten der Optimierung und Argumentationsansätze, die gleichzeitig auch als Checkliste für die Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen bis zum Vertragsschluss benutzt werden kann. Vergleichend angesprochen werden dabei auch Lösungsansätze aus dem internationalen Bereich (bspw. FIDIC-Verträge, nationale Vertragsmuster VOB/B, YSE 1998, AB 04, B 2110 usw.) wie aber auch aus anderen Gesetzgebungen (Frankreich, Großbritannien, Oman, Österreich, Schweiz usw.). Nicht zuletzt versucht die Arbeit einen bislang noch nicht in Rechtsprechung und Literatur besprochenen Ansatz der Zeitfortschreibung im Lichte des funktionalen Mangels (Sowieso-Zeit).
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