Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1954
[...], 2., Bd. 2., Das Kabinett Ehard / bearb. von Karl-Ulrich Gelberg, 20. September 1947 bis 18. Dezember 1950, 5.1.1949 - 29.12.1949
Die Beratungen des Kabinetts Ehard II wurden 1949 besonders von der entscheidenden Phase der Grundgesetzberatungen und der Konstituierung der Bundesrepublik und ihrer Verfassungsorgane geprägt. In den 38 Ministerratsprotokollen nehmen daher die...
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Die Beratungen des Kabinetts Ehard II wurden 1949 besonders von der entscheidenden Phase der Grundgesetzberatungen und der Konstituierung der Bundesrepublik und ihrer Verfassungsorgane geprägt. In den 38 Ministerratsprotokollen nehmen daher die Stellungnahme der Staatsregierung zum Grundgesetz, das Scheitern des Bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard (CSU) bei der Wahl des ersten Bundesratspräsidenten, die Nominierung eines Bayerischen Bevollmächtigten beim Bund, der personelle und organisatorische Aufbau der Bayerischen Vertretung sowie des Bundesrates in Bonn breiten Raum ein. Deutlich wird, welche große Aufmerksamkeit die Staatsregierung den organisatorischen Rahmenbedingungen schenkte, um am Bundessitz von Anfang an erfolgreich föderalistische Politik betreiben zu können. Seit Herbst entwickelte sich auch die Stellungnahme zu Bundesangelegenheiten zu einem gleichwertigen Schwerpunkt der Ministerratssitzungen, die dadurch ihren Charakter signifikant veränderten. Daneben stehen weiterhin typische Nachkriegsthemen wie Flüchtlings- und Wiederaufbaufragen häufig auf der Tagesordnung. Mit dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts am 21. September 1949 endete im Übrigen der starke Einfluss der amerikanischen Besatzungsmacht auf die Landesgesetzgebung. Die Edition bietet seit 1949 nicht nur das ganze Spektrum der Landespolitik von Haushaltsfragen über die Kriegsgefangenenfürsorge, den Umgang mit KZ-Gräbern oder dem Auftritt des Wunderheilers Bruno Gröning in Bayern bis zu heiklen protokollarischen Fragen wie dem Umgang mit dem 80. Geburtstag des Kronprinzen Rupprecht. Sie nimmt nunmehr auch aus der Länderperspektive die Bundesgesetzgebung und das Bund-Länder-Verhältnis in der Ära Adenauer intensiv in den Blick.
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