LÄSST SICH VERGANGENES UNRECHT WIEDERGUTMACHEN? RESTITUTION ZWISCHEN GESCHICHTE UND POLITIK Die Restitution von Kulturgütern gehört zu den brisantesten und meistdiskutierten Themen der letzten Jahre. Lässt sich vergangenes Unrecht durch späte Rückgaben wiedergutmachen? Was muss, was soll, was kann zurückgegeben werden? Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht, zeigt auf, welche Schwierigkeiten, aber auch Chancen die Auseinandersetzung mit einer Vergangenheit birgt, die aus der Gegenwart konstruiert wird. In unserem Umgang mit einer historisch belasteten Vergangenheit scheint nicht nur der Geschichte als solcher, sondern auch ganz konkreten Objekten Unrecht anzuhaften. Wurden sie geraubt, den Opfern abgepresst oder von ihnen auf andere Weise verloren, so geht man heute, auch viele Jahrzehnte nach ihrem Verlust, zumeist davon aus, dass sie an ihre ursprünglichen Besitzer herauszugeben sind. Welche Parameter, Schwierigkeiten, aber auch Chancen diesen Prozess kennzeichnen, erläutert die Autorin anhand von drei Beispielen, die in Deutschland die aktuellen Debatten in unterschiedlicher Weise prägen: die Restitution von NS-Raubgut, der Umgang mit kolonialen Objekten und schließlich die Entschädigungsforderungen der Familie Hohenzollern. Ein Beitrag zu den aktuellen RestitutionsdebattenSophia Schönberger ist juristische Expertin auf diesem Gebiet
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