PublicationDate: 20100120
Zugl.: Bochum, Univ., Diss., 2008/09
Vorwort; Inhaltsverzeichnis; A. Einleitung; B. Testamentsauslegung im deutschen Recht; I. Die allgemeinen Auslegungsvorschriften und -methoden; 1. Der Anwendungsbereich des 133 BGB; 2. Die natürliche und normative Auslegung; 3. Die Anwendbarkeit des 157 BGB; 4. Der Gedanke des Vertrauensschutzes als übergeordneter Unterscheidungsgrund; a) Empfangsbedürftigkeit; aa) Das Testament als typische nichtempfangsbedürftige Willenserklärung?; bb) Auslegung anderer nichtempfangsbedürftiger Willenserklärungen; (1) Die Auslobung ( 657 BGB); (aa) Das Prinzip der Veranlassung
(bb) Objektiver Empfängerhorizont im Dienst des Erblassers?(2) Die Annahmeerklärung nach 151 BGB; (3) Die Dereliktion ( 959 BGB); (4) Ergebnis; b) Widerruflichkeit von Testamenten; c) Unentgeltlichkeit; d) Das Testament als Nichtverkehrsgeschäft; e) Sonstige, insbesondere moralische Gründe; 5. Vertrauensschutz nur im Wege des Schadensersatzes; II. Inhalt und Reichweite des 133 BGB; 1. Das Verbot, am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften; a) Buchstäblicher und wahrer Sinn; b) Buchstäblicher und übertragener Sinn; c) Buchstäblicher und gemeingewöhnlicher Sinn
d) Buchstäblicher und fachsprachlicher Sinn2. Die Erforschung des wirklichen Willens; a) Wirklicher Wille und erklärter Wille; b) „Erforschung" als Gegensatz zur zwingenden Geltung; 3. Verhältnis des 133 BGB zu den Vorschriften über Willensmängel; a) Die Anwendung des 116 Satz 1 BGB auf Testamente; aa) Auffassung des Gesetzgebers und der Rechtsprechung; bb) Meinungsstand in der Lehre; cc) Ergebnis; b) Die Irrtumsregelung in 2078 Abs. 1 BGB; aa) 2078 Abs. 1 BGB als Redaktionsfehler?; (1) Das Willensdogma als Nichtigkeitsdogma
(aa) Durchsetzung der Willenstheorie gegen die Erklärungstheorie(bb) Anfechtbarkeit, nicht Nichtigkeit; (2) Geltung des Willensdogmas im Rahmen der Auslegung?; (aa) Kreis der zu berücksichtigenden äußeren Umstände; (bb) Der subjektive Ansatz bei Windscheid; (cc) Äußerste Wortsinngrenze?; (dd) Entscheidung gegen das Erfordernis der Andeutung?; (ee) 133 BGB als vermeintlicher Nachfolger des Art. 278 ADHGB; (ff) Entstehungsgeschichte des Art. 278 ADHGB; (gg) Ergebnis; bb) Der verbleibende Anwendungsbereich des 2078 Abs. 1 BGB; cc) Die Bedeutung des 2078 Abs. 1 BGB in der Praxis
4. Die Andeutungstheoriea) Unbeachtlichkeit fehlender Verfügungen; aa) Das „wirkliche Verständnis" (Wieser); bb) Andeutung trotz unterlassener Verfügung?; cc) Fehlen einzelner Teile von Verfügungen; b) Die Eindeutigkeitsformel; aa) Auslegungsfähigkeit eindeutiger Verfügungen; bb) Die Frage der Eindeutigkeit in RGZ 160, 109; cc) Die Auffassung des BGH in der ersten Zeit nach seiner Gründung; dd) Eindeutigkeit nach dem allgemeinen Sprachgebrauch; ee) Die Entscheidung BGHZ 80, 246; c) Abkehr von der Eindeutigkeitsrechtsprechung in BGHZ 86, 41
d) Trennung zwischen der Auslegungs- und der Formfrage
Vorwort; Inhaltsverzeichnis; A. Einleitung; B. Testamentsauslegung im deutschen Recht; I. Die allgemeinen Auslegungsvorschriften und -methoden; 1. Der Anwendungsbereich des 133 BGB; 2. Die natürliche und normative Auslegung; 3. Die Anwendbarkeit des 157 BGB; 4. Der Gedanke des Vertrauensschutzes als übergeordneter Unterscheidungsgrund; a) Empfangsbedürftigkeit; aa) Das Testament als typische nichtempfangsbedürftige Willenserklärung?; bb) Auslegung anderer nichtempfangsbedürftiger Willenserklärungen; (1) Die Auslobung ( 657 BGB); (aa) Das Prinzip der Veranlassung
(bb) Objektiver Empfängerhorizont im Dienst des Erblassers?(2) Die Annahmeerklärung nach 151 BGB; (3) Die Dereliktion ( 959 BGB); (4) Ergebnis; b) Widerruflichkeit von Testamenten; c) Unentgeltlichkeit; d) Das Testament als Nichtverkehrsgeschäft; e) Sonstige, insbesondere moralische Gründe; 5. Vertrauensschutz nur im Wege des Schadensersatzes; II. Inhalt und Reichweite des 133 BGB; 1. Das Verbot, am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften; a) Buchstäblicher und wahrer Sinn; b) Buchstäblicher und übertragener Sinn; c) Buchstäblicher und gemeingewöhnlicher Sinn
d) Buchstäblicher und fachsprachlicher Sinn2. Die Erforschung des wirklichen Willens; a) Wirklicher Wille und erklärter Wille; b) „Erforschung" als Gegensatz zur zwingenden Geltung; 3. Verhältnis des 133 BGB zu den Vorschriften über Willensmängel; a) Die Anwendung des 116 Satz 1 BGB auf Testamente; aa) Auffassung des Gesetzgebers und der Rechtsprechung; bb) Meinungsstand in der Lehre; cc) Ergebnis; b) Die Irrtumsregelung in 2078 Abs. 1 BGB; aa) 2078 Abs. 1 BGB als Redaktionsfehler?; (1) Das Willensdogma als Nichtigkeitsdogma
(aa) Durchsetzung der Willenstheorie gegen die Erklärungstheorie(bb) Anfechtbarkeit, nicht Nichtigkeit; (2) Geltung des Willensdogmas im Rahmen der Auslegung?; (aa) Kreis der zu berücksichtigenden äußeren Umstände; (bb) Der subjektive Ansatz bei Windscheid; (cc) Äußerste Wortsinngrenze?; (dd) Entscheidung gegen das Erfordernis der Andeutung?; (ee) 133 BGB als vermeintlicher Nachfolger des Art. 278 ADHGB; (ff) Entstehungsgeschichte des Art. 278 ADHGB; (gg) Ergebnis; bb) Der verbleibende Anwendungsbereich des 2078 Abs. 1 BGB; cc) Die Bedeutung des 2078 Abs. 1 BGB in der Praxis
4. Die Andeutungstheoriea) Unbeachtlichkeit fehlender Verfügungen; aa) Das „wirkliche Verständnis" (Wieser); bb) Andeutung trotz unterlassener Verfügung?; cc) Fehlen einzelner Teile von Verfügungen; b) Die Eindeutigkeitsformel; aa) Auslegungsfähigkeit eindeutiger Verfügungen; bb) Die Frage der Eindeutigkeit in RGZ 160, 109; cc) Die Auffassung des BGH in der ersten Zeit nach seiner Gründung; dd) Eindeutigkeit nach dem allgemeinen Sprachgebrauch; ee) Die Entscheidung BGHZ 80, 246; c) Abkehr von der Eindeutigkeitsrechtsprechung in BGHZ 86, 41
d) Trennung zwischen der Auslegungs- und der Formfrage
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