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  1. Elemente einer Theorie des expositiven Rechts
    Autor*in: Augsberg, Ino
    Erschienen: 2021; ©2021
    Verlag:  Velbrück Wissenschaft, Weilerswist

    Recht besteht als Recht nicht allein deswegen, weil es von einem dazu legitimierten Gesetzgeber gesetzt wird und von dieser ursprünglichen Setzung ausgehend, sich absetzend, in der Rechtsanwendung über interpretative Aneignungsvorgänge immer weiter... mehr

    Zugang:
    Verlag (lizenzpflichtig)
    Resolving-System (lizenzpflichtig)
    Bundesministerium der Justiz BMJ, Bibliothek
    PI 3000.5-ONLINE
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    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Potsdamer Straße
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    Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
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    Hochschule Esslingen, Bibliothek
    E-Book Nomos
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    Universitätsbibliothek Greifswald
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    Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt / Zentrale
    ebook
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    Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft, "Hengeler Mueller"-Bibliothek
    P 770
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    Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, Universitätsbibliothek
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    Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Bibliothek
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    Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
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    Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
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    Universitätsbibliothek der Eberhard Karls Universität
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    Universitätsbibliothek der Eberhard Karls Universität
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    Recht besteht als Recht nicht allein deswegen, weil es von einem dazu legitimierten Gesetzgeber gesetzt wird und von dieser ursprünglichen Setzung ausgehend, sich absetzend, in der Rechtsanwendung über interpretative Aneignungsvorgänge immer weiter fortgesetzt wird. Recht besteht als Recht, weil es sich selbst exponiert. Die rechtlichen Prozesse und Strukturen konstituieren sich in Operationen der Aussetzung, Ausstellung und Auslegung von Recht. In allen drei Fällen kommt dem Präfix »aus« die im lateinischen »ex-« noch deutlicher nachhallende Doppelbedeutung zu, die nicht nur eine bestimmte von innen nach außen gerichtete, im strengen Sinn exzessive Bewegung umfasst, sondern ebenso einen Prozess der Terminierung, ein Zu-Endegehen, anzeigt. Eine expositivistische Sicht, die dieser Ambivalenz Rechnung trägt, zielt auf ein Verständnis des Rechts als lex, das heißt auf ein Recht, das sich der eigenen Endlichkeit bewusst ist, ab. Die Exposition, um die es hier geht, ist dabei nicht die knappe Zusammenfassung einer im Folgenden ausführlicher zu entfaltenden, im Für und Wider der Argumente immer präziser zu begründenden inhaltlichen Aussage. Sie ist ein Akt im doppelten Wortsinn: der Vollzug einer Selbstentblößung. Ein solcher Akt kann nicht präsentiert oder gar demonstriert werden. Er muss sich zeigen. Es geht darum, ihn nicht nur in Sprache auszudrücken, sondern als Sprache geschehen zu lassen.

     

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    Hinweise zum Inhalt
    Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Ebook
    Format: Online
    ISBN: 9783748912606
    Weitere Identifier:
    RVK Klassifikation: PI 3000 ; PI 3040
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Array
    Schlagworte: Sprache; Gesetzgeber; Exposition; Rechtsanwendung; Rechtsphilosophie; Rechtstheorie; Hermeneutik; Recht; application of law; law; philosophy of law; theory of law; hermeneutics
    Umfang: 1 Online-Ressource (179 Seiten)
  2. G. W. F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts
  3. De las similitudes y diferencias
    Honor y drama de los siglos XVI y XVII en Italia y España
    Erschienen: 2022
    Verlag:  Universitätsbibliothek Leipzig, Leipzig

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    Quelle: Verbundkataloge
    Sprache: Spanisch
    Medientyp: Buch (Monographie)
    Format: Online
    Weitere Identifier:
    Weitere Schlagworte: Similitudes; diferencias; honor; drama; siglo XVI-XVII; Italia; España; poética; tragicomedia; tragedias; ética; filosofía del derecho; historia del derecho; teología moral; leyes penales; sexualidad; venganza; pureza de sangre; castidad; virginidad; adulterio; vergüenza; mancha; moriscos; conversos; Similitudine; Differenze; Onore; Dramma; XVI-XVII secolo; Italia; Spagna; Poetica; Tragicommedia; Tragedie; Etica; Filosofia del diritto; Storia del diritto Teologia morale; Leggi penali; Sessualità; Vendetta; Purezza del sangue; Castità; Verginità; Adulterio; Vergogna; Macchia; Morische; Convertiti; Similarities; differences; honour; drama; 16th-17th century; Italy; Spain; poetics; tragicomedy; tragedies; ethics; philosophy of law; history of law; moral theology; penal laws; sexuality; revenge; blood purity; chastity; virginity; adultery; shame; stain; Moriques; converts; Ähnlichkeiten; Differenzen; Ehre; Drama; 16.-17. Jhr.; Italien; Spanien; Poetik; Tragikomödie; Tragödien; Ethik; Rechtsphilosophie; Rechtsgeschichte; Moraltheologie; Strafgesetze; Sexualität; Rache; Blutreinheit; Keuschheit; Jungfräulichkeit; Ehebruch; Scham; Fleck; Morisken; Konvertiten; Similitudes; différences; honneur; drame; 16e-17e siècle; Italie; Espagne; poétique; tragicomédie; tragédies; éthique; philosophie du droit; histoire du droit; théologie morale; lois pénales; sexualité; vengeance; pureté du sang; chasteté; virginité; adultère; honte; flocon; Maures; conversions
    Umfang: Online-Ressource
    Bemerkung(en):

    In: Frankfurt am Main : Vervuert Verlag, 1998

  4. Elemente einer Theorie des expositiven Rechts
    Autor*in: Augsberg, Ino
    Erschienen: 2021; ©2021
    Verlag:  Velbrück Wissenschaft, Weilerswist

    Recht besteht als Recht nicht allein deswegen, weil es von einem dazu legitimierten Gesetzgeber gesetzt wird und von dieser ursprünglichen Setzung ausgehend, sich absetzend, in der Rechtsanwendung über interpretative Aneignungsvorgänge immer weiter... mehr

    Zugang:
    Verlag (lizenzpflichtig)
    Resolving-System (lizenzpflichtig)
    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Unter den Linden
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe

     

    Recht besteht als Recht nicht allein deswegen, weil es von einem dazu legitimierten Gesetzgeber gesetzt wird und von dieser ursprünglichen Setzung ausgehend, sich absetzend, in der Rechtsanwendung über interpretative Aneignungsvorgänge immer weiter fortgesetzt wird. Recht besteht als Recht, weil es sich selbst exponiert. Die rechtlichen Prozesse und Strukturen konstituieren sich in Operationen der Aussetzung, Ausstellung und Auslegung von Recht. In allen drei Fällen kommt dem Präfix »aus« die im lateinischen »ex-« noch deutlicher nachhallende Doppelbedeutung zu, die nicht nur eine bestimmte von innen nach außen gerichtete, im strengen Sinn exzessive Bewegung umfasst, sondern ebenso einen Prozess der Terminierung, ein Zu-Endegehen, anzeigt. Eine expositivistische Sicht, die dieser Ambivalenz Rechnung trägt, zielt auf ein Verständnis des Rechts als lex, das heißt auf ein Recht, das sich der eigenen Endlichkeit bewusst ist, ab. Die Exposition, um die es hier geht, ist dabei nicht die knappe Zusammenfassung einer im Folgenden ausführlicher zu entfaltenden, im Für und Wider der Argumente immer präziser zu begründenden inhaltlichen Aussage. Sie ist ein Akt im doppelten Wortsinn: der Vollzug einer Selbstentblößung. Ein solcher Akt kann nicht präsentiert oder gar demonstriert werden. Er muss sich zeigen. Es geht darum, ihn nicht nur in Sprache auszudrücken, sondern als Sprache geschehen zu lassen.

     

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    Hinweise zum Inhalt
    Quelle: Staatsbibliothek zu Berlin
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Ebook
    Format: Online
    ISBN: 9783748912606
    Weitere Identifier:
    RVK Klassifikation: PI 3000 ; PI 3040
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Array
    Schlagworte: Sprache; Gesetzgeber; Exposition; Rechtsanwendung; Rechtsphilosophie; Rechtstheorie; Hermeneutik; Recht; application of law; law; philosophy of law; theory of law; hermeneutics
    Umfang: 1 Online-Ressource (179 Seiten)