Der Wiederaufbau der Ukraine beginnt jetzt - auch wenn das Umfeld, in dem er stattfindet, von Krieg, Gewalt und Zerstörung geprägt ist und Russland seinen Angriffskrieg fortsetzt. Mit der Aufnahme der Ukraine als Beitrittskandidat hat die Europäische Union (EU) den Wiederaufbau auch zu ihrer Aufgabe gemacht. Damit er gelingen kann, sind spezifische Rahmenbedingungen zu beachten, aber auch Erfahrungen aus anderen Wiederaufbauprozessen, etwa auf dem Westbalkan oder im Irak: Funktionale Staatlichkeit: Im Vergleich zu vielen anderen Fällen liegen in der Ukraine bessere interne Voraussetzungen vor, insbesondere eine funktionale und breit akzeptierte Staatlichkeit in weiten Teilen des Landes. Wiederaufbauhilfe kann eine zukunftsorientierte, ökologisch nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen. Zugleich besteht die Gefahr, dass massive externe Mittelzuflüsse alte Korruptions- und Patronagenetzwerke alimentieren und neue entstehen lassen. Um dem entgegenzuwirken, sind klare Rechenschaftslegung und Sanktionen im Falle von Missbrauch erforderlich. Agile Planung statt linearem Phasenmodell: Wiederaufbau findet in einem Kontext großer Ungewissheit statt. Die Planungen müssen daher für unterschiedliche Kriegsverläufe anpassungsfähig sein. Eine lineare Abfolge von Wiederaufbauphasen wird dem nicht gerecht. Dies zeigt sich bereits jetzt bei der Sicherung der kritischen Infrastruktur. Ihr Funktionieren ist essenziell für das tägliche Leben der Bevölkerung und für jede Art des Wiederaufbaus; zugleich kann sie jederzeit wieder Ziel von Angriffen werden. Ukraine als selbstbewusster Partner: Die ukrainische Regierung tritt in Folge des Kriegsverlaufs selbstbewusst gegenüber internationalen Gebern auf. Dies ist grundsätzlich positiv, kann aber auch zu Reformresistenz führen. Die Aussicht auf einen EU-Beitritt schafft hier einen gemeinsamen Zielhorizont und kann kohärente Kriterien auch für den Wiederaufbauprozess begründen - jedoch nur so lange, wie die Beitrittsperspektive tatsächlich glaubwürdig bleibt. Steuerung der Wiederaufbauhilfe: Als Koordinationsinstrument haben sich Wiederaufbaufonds bewährt. Ob es einen oder mehrere komplementäre Fonds geben wird, ist eine offene Frage. Ein zentraler Ukrainefonds sollte geberseitig von der Europäischen Kommission (ko-)geleitet werden, da sie mit dem EU-Beitritt über den stärksten Reformanreiz verfügt. Dazu müsste die EU indes sicherstellen, dass Kommission und Mitgliedsstaaten gemeinsam auch den größten Anteil der Mittel einbringen. Vielfalt und Inklusivität: Die Governance-Strukturen des Wiederaufbaus sollten darüber hinaus so ausgestaltet werden, dass sie pluralistischen politischen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Stimmen in der Ukraine Teilhabe und Mitsprache eröffnen sowie Geschlechtergerechtigkeit stärken. Um einem "Braindrain" entgegenzuwirken, müssen sich zudem jüngere und mobile Bevölkerungsschichten (inklusive Geflüchteter im Ausland) beteiligt fühlen können. Sozialer Ausgleich: Wesentlich wird auch die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Wiederaufbau sein. Angesichts der alarmierenden Verarmung der Bevölkerung infolge des Krieges werden vulnerable Gruppen besondere Unterstützung benötigen. Investitionsanreize: Wesentliche Wiederaufbauleistungen müssen von der Privatwirtschaft erbracht werden. Dafür müssen klare Anreize geschaffen werden, u. a. durch Investitionsgarantien. Sensibilität für Traumatisierung: Der Wiederaufbau findet in einem Kontext von Gewalt und Traumatisierung statt. Das erfordert eine besondere Sensibilisierung aller Beteiligten für den Umgang mit Opfern von Gewalt und einer traumatisierten Gesellschaft.
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