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EU-Unterstützung für Junglandwirte sollte gezielter zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels eingesetzt werden
(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV) -
EU-Unterstützung für Junglandwirte sollte gezielter zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels eingesetzt werden
(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV)