Filtern nach
Letzte Suchanfragen

Ergebnisse für *

Zeige Ergebnisse 1 bis 3 von 3.

  1. Kartellrecht der Softwareverträge
    eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
    Autor*in: Nordmeyer, Arne
    Erschienen: 2018
    Verlag:  Mohr Siebeck, Tübingen

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren,... mehr

    Universitätsbibliothek der LMU München
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe

     

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums Long description: Arne Nordmeyer analyses software agreements in European anti-trust law where the technology transfer block exemption in particular is intended to regulate contracts dealing with these intellectual property rights. However, the author is able to show that this instrument is not suitable for precipitating the competition necessary in this sector Long description: Arne Nordmeyer analysiert das europäische Kartellrecht im Hinblick auf Softwareverträge. Insbesondere die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ist dazu bestimmt, Verträge über diese Immaterialgüterrechte zu regeln. Allerdings belegt der Autor, dass dieses Instrument nicht geeignet ist, den benötigten Wettbewerb in dieser Branche herbeizuführen

     

    Export in Literaturverwaltung   RIS-Format
      BibTeX-Format
    Quelle: Verbundkataloge
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Dissertation
    Format: Online
    ISBN: 9783161562501; 9783161555251
    Weitere Identifier:
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht ; 140
    Schlagworte: Immaterialgüterrecht; Internationaler Informationstausch; Cherubim; Flüchtlingskrise; Wirtschaftskrise; Beschleunigungsverbot; IT-Recht; europäische Verwaltung; Versicherung für fremde Rechnung; Digitalisierung; Regelenergieumlage; Software-Recht; Marbury v. Madison; Legal History; Contemporary History; Antike Rhetorik; Informationstechnologie-Recht; Software; Kartellrecht; Softwarevertrag; Gruppenfreistellungs-Verordnung
    Umfang: Online-Ressource (XXXI, 547)
    Bemerkung(en):

    Rechtswissenschaft 2018

    Dissertation, Humboldt-Universität zu Berlin, 2017

  2. Kartellrecht der Softwareverträge
    Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
    Autor*in: Nordmeyer, Arne
    Erschienen: 2018
    Verlag:  Mohr Siebeck, Tübingen

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren,... mehr

     

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums Long description: Arne Nordmeyer analyses software agreements in European anti-trust law where the technology transfer block exemption in particular is intended to regulate contracts dealing with these intellectual property rights. However, the author is able to show that this instrument is not suitable for precipitating the competition necessary in this sector Long description: Arne Nordmeyer analysiert das europäische Kartellrecht im Hinblick auf Softwareverträge. Insbesondere die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ist dazu bestimmt, Verträge über diese Immaterialgüterrechte zu regeln. Allerdings belegt der Autor, dass dieses Instrument nicht geeignet ist, den benötigten Wettbewerb in dieser Branche herbeizuführen

     

    Export in Literaturverwaltung   RIS-Format
      BibTeX-Format
    Hinweise zum Inhalt
  3. Kartellrecht der Softwareverträge
    Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
    Autor*in: Nordmeyer, Arne
    Erschienen: 2018
    Verlag:  Mohr Siebeck, Tübingen

    Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das... mehr

    Zugang:
    Resolving-System (lizenzpflichtig)
    Aggregator (lizenzpflichtig)
    Aggregator (lizenzpflichtig)
    Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
    keine Fernleihe
    Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
    keine Fernleihe
    Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt / Zentrale
    keine Fernleihe
    Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, Universitätsbibliothek
    keine Fernleihe
    Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Bibliothek
    keine Fernleihe
    Bundesverfassungsgericht, Bibliothek
    Online-Ressource
    keine Fernleihe
    Universitätsbibliothek Osnabrück
    keine Fernleihe
    Universitätsbibliothek der Eberhard Karls Universität
    keine Ausleihe von Bänden, nur Papierkopien werden versandt

     

    Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums. Arne Nordmeyer analyses software agreements in European anti-trust law where the technology transfer block exemption in particular is intended to regulate contracts dealing with these intellectual property rights. However, the author is able to show that this instrument is not suitable for precipitating the competition necessary in this sector.

     

    Export in Literaturverwaltung   RIS-Format
      BibTeX-Format