Obgleich das von der 3. UN-Seerechtskonferenz (1973-1982) ausgearbeitete neue weltweite Seerecht noch nicht in Kraft ist, werden Teile davon schon als Gewohnheitsrecht in Anspruch genommen. Dabei findet sich die weltweite Tendenz zur Aufteilung und...
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Obgleich das von der 3. UN-Seerechtskonferenz (1973-1982) ausgearbeitete neue weltweite Seerecht noch nicht in Kraft ist, werden Teile davon schon als Gewohnheitsrecht in Anspruch genommen. Dabei findet sich die weltweite Tendenz zur Aufteilung und Nationalisierung der Meere auch in bezug auf die Ostsee bestätigt. Trotz der - vor allem im Bereich des marinen Umweltschutzes - relativ engen Zusammenarbeit der Anliegerstaaten befindet auch sie sich in einem nicht mehr umkehrbaren Prozeß der Verzonung (Fischereizonen, Festlandsockelzonen und Wirtschaftszonen). (DGAP-Smz)
Obgleich das von der 3. UN-Seerechtskonferenz (1973-1982) ausgearbeitete neue weltweite Seerecht noch nicht in Kraft ist, werden Teile davon schon als Gewohnheitsrecht in Anspruch genommen. Dabei findet sich die weltweite Tendenz zur Aufteilung und...
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Obgleich das von der 3. UN-Seerechtskonferenz (1973-1982) ausgearbeitete neue weltweite Seerecht noch nicht in Kraft ist, werden Teile davon schon als Gewohnheitsrecht in Anspruch genommen. Dabei findet sich die weltweite Tendenz zur Aufteilung und Nationalisierung der Meere auch in bezug auf die Ostsee bestätigt. Trotz der - vor allem im Bereich des marinen Umweltschutzes - relativ engen Zusammenarbeit der Anliegerstaaten befindet auch sie sich in einem nicht mehr umkehrbaren Prozeß der Verzonung (Fischereizonen, Festlandsockelzonen und Wirtschaftszonen). (DGAP-Smz)