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Der Außengrenzenfonds trug zu mehr finanzieller Solidarität bei, allerdings muss die Ergebnismessung verbessert und zusätzlicher EU-Mehrwert geschaffen werden
(gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV) -
Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung in der Rußländischen Föderation