Es ist Aufgabe der Verfassungstheorie, das Grundgesetz immer wieder neu und anders zu lesen. Gerade in Zeiten vermeintlicher Alternativlosigkeit ist es wichtig, verfassungsrechtlich zugespitzt zu argumentieren. Andernfalls werden wir nicht in der...
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Es ist Aufgabe der Verfassungstheorie, das Grundgesetz immer wieder neu und anders zu lesen. Gerade in Zeiten vermeintlicher Alternativlosigkeit ist es wichtig, verfassungsrechtlich zugespitzt zu argumentieren. Andernfalls werden wir nicht in der Lage sein, die sozialen und politischen, ökologischen und ökonomischen, technischen und kommunikativen Herausforderungen anzunehmen, vor denen wir heute stehen. Eine undogmatische und interdisziplinäre Verfassungstheorie versteht das Grundgesetz als eine Assemblage aus heterogenen Regelungen und diversen Regelungskomplexen, die zugespitzte Interpretationen und Erklärungen herausfordern. Es gibt daher keine Verfassungstheorie ohne Eigenschaften! Dies sollen die verfassungstheoretischen Diskussionen über die Verfassung der Natur, die Ästhetik der Verfassung, die Verteidigung unserer liberalen Verfassungsordnung gegen autoritäre Theorien und Politik sowie das Plädoyer für eine pluralistische Gesellschaft der Repräsentationen zeigen.
Diese Anmerkungen zur Verfassungstheorie gehen auf einen Vortrag zurück, den ich am 27. Juni 2019 im Rahmen der "Verfassungstheoretischen Gespräche" in Bochum gehalten habe. (Vorwort)