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Bearbeiterverzeichnis; Vorwort; Vorbemerkungen zur Lebensversicherung; Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur; Verzeichnis der GDV-Musterbedingungen für die Lebensversicherung; VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ; Teil 2: EINZELNE VERSICHERUNGSZWEIGE; Kapitel 5: Lebensversicherung; vor 150-171 Einführung; 150 Versicherte Person; 151 Ärztliche Untersuchung; 152 Widerruf des Versicherungsnehmers; 153 Überschussbeteiligung; 154 Modellrechnung; 155 Jährliche Unterrichtung; 156 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person; 157 Unrichtige Altersangabe
158 Gefahränderung 159 Bezugsberechtigung; 160 Auslegung der Bezugsberechtigung; 161 Selbsttötung; 162 Tötung durch Leistungsberechtigten; 163 Prämien- und Leistungsänderung; 164 Bedingungsanpassung; 165 Prämienfreie Versicherung; 166 Kündigung des Versicherers; 167 Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes; 168 Kündigung des Versicherungsnehmers; 169 Rückkaufswert; 170 Eintrittsrecht; 171 Abweichende Vereinbarungen; Sachregister
Die Reform des VVG im Jahre 2008 hat insbesondere in der Lebensversicherung zu Veränderungen geführt. Die Kommentierung bezieht sich bei der Lebensversicherung nicht nur auf die neugefassten bzw. wieder aufgenommenen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch auf die Bedingungswerke. Im Gegensatz zum Erscheinungszeitpunkt der Vorauflage kann heute von einem die gesamte Lebensversicherung kennzeichnenden und verbreiteten Bedingungswerk nicht mehr gesprochen werden. Die Bedingungswerke stehen in der Lebensversicherung gleichrangig - auch im Hinblick auf ihre Verbreitung - nebeneinander. Daher sind