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  1. Antifaschistische Front
    Published: 1933

    Nur Text, Fraktur, Titelzeilen Antiqua; zweispaltig; Mit Preisangabe. - Bericht über den Antifaschistischen Arbeiterkongreß in Paris vom 4.-6. Juni 1933; Vorgehen gegen die Nationalsozialisten, Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie. more

    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Unter den Linden
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    Nur Text, Fraktur, Titelzeilen Antiqua; zweispaltig; Mit Preisangabe. - Bericht über den Antifaschistischen Arbeiterkongreß in Paris vom 4.-6. Juni 1933; Vorgehen gegen die Nationalsozialisten, Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie.

     

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    Source: Staatsbibliothek zu Berlin
    Media type: Book
    Format: Print
    Corporations / Congresses:
    Kommunistische Partei Deutschlands, Deutsches Reich (Herausgeber)
    Subjects: Drittes Reich; Kommunismus; Untergrundpublizistik; Untergrund <Politik>; Illegalität; Einheitsfront; Aktionseinheit; Widerstand / Nationalsozialismus; Nationalsozialismus / Widerstand; Faschismus; Antifaschismus <Motiv>; Propaganda; Politische Werbung
    Scope: 8 S., 31,5x23,5 cm, Buchdruck
    Notes:

    Zusatz: Organ des Reichskomitees der antifaschistischen Einheitsfront

    Parole: Proletarier aller Länder vereinigt Euch !

    Anmerkung: Das Blatt ist Teil einer gebundenen Sammlung der Bibliothek des Reichsgerichts und diente wohl als Material für ein Parteiverbotsverfahren gegen die KPD. Auf dem Vorsatzblatt der maschinenschriftliche Titel: "Kommunistisches. Flugblätter, Zeitungen und sonstiges Propagandamaterial, insbesondere auch zur Werbung innerhalb der Schutzpolizei und der Reichswehr aus den Jahren 1923-1933". Diese Sammlung beginnt mit einem hektografierten Flugblatt, wahrscheinlich aus dem Jahre 1924, ausgewiesen mit "Nr. 2". Nr.1, wohl aus dem Jahre 1923, fehlt. Danach folgen zwei Schriften aus dem Jahre 1925. Deshalb ist der gesamte Band unter dieses Jahr gestellt.- Durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, wurde die KPD, ihre Versammlungen und Publikationen als staatsfeindlich verboten

  2. Antifaschistische Front
    Published: 1933

    Nur Text, Fraktur, Titelzeilen Antiqua; zweispaltig; Mit Preisangabe. - Bericht über den Antifaschistischen Arbeiterkongreß in Paris vom 4.-6. Juni 1933; Vorgehen gegen die Nationalsozialisten, Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie. more

    Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Haus Potsdamer Straße
    Einbl. 1925-1-34 kl
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    Nur Text, Fraktur, Titelzeilen Antiqua; zweispaltig; Mit Preisangabe. - Bericht über den Antifaschistischen Arbeiterkongreß in Paris vom 4.-6. Juni 1933; Vorgehen gegen die Nationalsozialisten, Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie.

     

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    Source: Staatsbibliothek zu Berlin
    Media type: Book
    Format: Print
    Corporations / Congresses:
    Kommunistische Partei Deutschlands, Deutsches Reich (Herausgeber)
    Subjects: Drittes Reich; Kommunismus; Untergrundpublizistik; Untergrund <Politik>; Illegalität; Einheitsfront; Aktionseinheit; Widerstand / Nationalsozialismus; Nationalsozialismus / Widerstand; Faschismus; Antifaschismus <Motiv>; Propaganda; Politische Werbung
    Scope: 8 S., 31,5x23,5 cm, Buchdruck
    Notes:

    Zusatz: Organ des Reichskomitees der antifaschistischen Einheitsfront

    Parole: Proletarier aller Länder vereinigt Euch !

    Anmerkung: Das Blatt ist Teil einer gebundenen Sammlung der Bibliothek des Reichsgerichts und diente wohl als Material für ein Parteiverbotsverfahren gegen die KPD. Auf dem Vorsatzblatt der maschinenschriftliche Titel: "Kommunistisches. Flugblätter, Zeitungen und sonstiges Propagandamaterial, insbesondere auch zur Werbung innerhalb der Schutzpolizei und der Reichswehr aus den Jahren 1923-1933". Diese Sammlung beginnt mit einem hektografierten Flugblatt, wahrscheinlich aus dem Jahre 1924, ausgewiesen mit "Nr. 2". Nr.1, wohl aus dem Jahre 1923, fehlt. Danach folgen zwei Schriften aus dem Jahre 1925. Deshalb ist der gesamte Band unter dieses Jahr gestellt.- Durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, wurde die KPD, ihre Versammlungen und Publikationen als staatsfeindlich verboten