Neue Vorgaben verlangen von der Regionalplanung in Deutschland, dass ihre Festlegungen zum Hochwasserschutz vom Hochwasserrisiko abgeleitet werden, auch um eine ausreichende Anpassung an den Klimawandel zu erreichen. Ausgehend von dem identifizierten...
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ZBW - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, Standort Kiel
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DS 479
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Neue Vorgaben verlangen von der Regionalplanung in Deutschland, dass ihre Festlegungen zum Hochwasserschutz vom Hochwasserrisiko abgeleitet werden, auch um eine ausreichende Anpassung an den Klimawandel zu erreichen. Ausgehend von dem identifizierten Hochwasserrisiko, d.h. nicht ausschließlich basierend auf Wahrscheinlichkeit bzw. Gefahr von Hochwasserereignissen, sind Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen in Regionalplänen auf der Grundlage der Vulnerabilität von Raumnutzungen und ihrer Schutzbedürftigkeit gegenüber Überschwemmungen festzulegen. Flächennutzungen mit einem hohen Schadenspotenzial, die empfindlich auf Überschwemmungen reagieren, sind vorsorglich in Bereichen mit hohem Hochwasserrisiko auszuschließen. In deichgeschützten Bereichen darf das Risiko des Versagens von Schutzeinrichtungen nicht ausgeblendet werden. Hier ist mehr Risikovorsorge nötig, als bisher betrieben wird. Überschwemmungsbereiche mit Abfluss- und Rückhaltefunktion sind konsequent zu schützen. Neuer Retentionsraum - auch wenn die Retentionsfunktion noch nicht erbracht wird - ist durch Gebietsausweisungen in Regionalplänen vor konkurrierenden Nutzungen zu bewahren. Außerdem ist der Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Eine neue Aufgabe für die Raumordnung ist die Abstimmung ihrer Hochwasserschutzfestlegungen in Flussgebietseinheiten.
"Dieses Positionspapier wurde von Mitgliedern des Ad-hoc-Arbeitskreises "Hochwasserschutz und Regionalplanung" der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft erarbeitet: Prof. Dr. Rainer Danielzyk, ..." - fünfte Seite der Datei