Der vorliegende Beitrag analysiert das Aufkommen von Spartengewerkschaften und der damit einhergehenden Tarifpluralität und erörtert wirtschaftspolitische Handlungsoptionen. Wenngleich die Tarifpluralität für die betroffenen Unternehmen nicht...
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ZBW - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, Standort Kiel
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DS 255 (25)
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Der vorliegende Beitrag analysiert das Aufkommen von Spartengewerkschaften und der damit einhergehenden Tarifpluralität und erörtert wirtschaftspolitische Handlungsoptionen. Wenngleich die Tarifpluralität für die betroffenen Unternehmen nicht unproblematisch ist, ist eine gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit verfassungsrechtlich ein höchst problematischer Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit. Zu konzedieren ist zwar, dass Tarifpluralität bei komplementären Arbeitskräften in wettbewerbsarmen Branchen mit preisunelastischer Nachfrage ein Hochschaukeln der Löhne und eine Überwälzung auf die Produktpreise zulasten der Verbraucher bedingen kann. Ökonomisch ist aber auch ein Ausschalten des Wettbewerbs unter Gewerkschaften nicht unproblematisch, da gerade in Großgewerkschaften eine Repräsentation sehr heterogener Interessen schwierig ist und im Fall von ver.di wiederholt misslungen zu sein scheint. Festzuhalten ist auch, dass in Branchen, in welchen funktionsfähiger Wettbewerb auf den Produktmärkten besteht, ein Herausbilden von Spartengewerkschaften weitaus weniger wahrscheinlich ist als in den bisher betroffenen Sektoren. Bachmann et al. (2012) und auch die Monopolkommission (2010) haben auch aus diesen Gründen empfohlen, den Status Quo zunächst beizubehalten und die Tarifeinheit nicht durch Gesetz zu verankern. In einer Gesamtschau der theoretischen Analysen und der empirischen Befunde sowie vor dem Hintergrund des grundgesetzlich verbürgten Rechts der positiven und negativen Koalitionsfreiheit ist diese Empfehlung nach wie vor richtig.