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  1. Kartellrecht der Softwareverträge
    eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
    Published: 2018
    Publisher:  Mohr Siebeck, Tübingen

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren,... more

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    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums Long description: Arne Nordmeyer analyses software agreements in European anti-trust law where the technology transfer block exemption in particular is intended to regulate contracts dealing with these intellectual property rights. However, the author is able to show that this instrument is not suitable for precipitating the competition necessary in this sector Long description: Arne Nordmeyer analysiert das europäische Kartellrecht im Hinblick auf Softwareverträge. Insbesondere die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ist dazu bestimmt, Verträge über diese Immaterialgüterrechte zu regeln. Allerdings belegt der Autor, dass dieses Instrument nicht geeignet ist, den benötigten Wettbewerb in dieser Branche herbeizuführen

     

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    Source: Union catalogues
    Language: German
    Media type: Dissertation
    Format: Online
    ISBN: 9783161562501; 9783161555251
    Other identifier:
    Edition: 1. Auflage
    Series: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht ; 140
    Subjects: Immaterialgüterrecht; Internationaler Informationstausch; Cherubim; Flüchtlingskrise; Wirtschaftskrise; Beschleunigungsverbot; IT-Recht; europäische Verwaltung; Versicherung für fremde Rechnung; Digitalisierung; Regelenergieumlage; Software-Recht; Marbury v. Madison; Legal History; Contemporary History; Antike Rhetorik; Informationstechnologie-Recht; Software; Kartellrecht; Softwarevertrag; Gruppenfreistellungs-Verordnung
    Scope: Online-Ressource (XXXI, 547)
    Notes:

    Rechtswissenschaft 2018

    Dissertation, Humboldt-Universität zu Berlin, 2017

  2. Kartellrecht der Softwareverträge
    Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
    Published: 2018
    Publisher:  Mohr Siebeck, Tübingen

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren,... more

     

    Long description: Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums Long description: Arne Nordmeyer analyses software agreements in European anti-trust law where the technology transfer block exemption in particular is intended to regulate contracts dealing with these intellectual property rights. However, the author is able to show that this instrument is not suitable for precipitating the competition necessary in this sector Long description: Arne Nordmeyer analysiert das europäische Kartellrecht im Hinblick auf Softwareverträge. Insbesondere die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung ist dazu bestimmt, Verträge über diese Immaterialgüterrechte zu regeln. Allerdings belegt der Autor, dass dieses Instrument nicht geeignet ist, den benötigten Wettbewerb in dieser Branche herbeizuführen

     

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  3. Kartellrecht der Softwareverträge
    Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
    Published: 2018
    Publisher:  Mohr Siebeck, Tübingen

    Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das... more

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    Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
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    Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
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    Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt / Zentrale
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    Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, Universitätsbibliothek
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    Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Bibliothek
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    Bundesverfassungsgericht, Bibliothek
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    Universitätsbibliothek Osnabrück
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    Universitätsbibliothek der Eberhard Karls Universität
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    Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums. Arne Nordmeyer analyses software agreements in European anti-trust law where the technology transfer block exemption in particular is intended to regulate contracts dealing with these intellectual property rights. However, the author is able to show that this instrument is not suitable for precipitating the competition necessary in this sector.

     

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