Lecture series

Vorträge im Rahmen des Forschungskolloquiums »Literatur und Recht«

Beginning
08.11.2017
End
24.01.2018
In Amerika hat sich »Law and Literature« in den Humanities und an großen Law Schools längst als Forschungsfeld etabliert. In dem Kolloquium sollen die engen Beziehungen zwischen »Recht & Literatur« ergründet werden. Beide Disziplinen versuchen (Fall)Geschichten und (Gesetzes)Texte zu verstehen, zu deuten und aufeinander anzuwenden. Die nahe Verwandtschaft zwischen Recht und Literatur besteht mindestens in dreierlei Hinsicht: (1) Gesetz, Verbrechen, Ermittlung, Bestrafung, Gewissen sind Gegenstände der Kriminalliteratur und Gerichtskomödie (aber auch bildlicher oder filmischer Darstellungen), die Rechtswissen voraussetzen und zugleich verbreiten. (2) Über solche Wechselbeziehungen hinaus teilen beide Systeme ihre Geschichte und methodischen Verfahren. Juristen wie Literaturinterpreten versetzen sich im Prozess der Textauslegung und Prüfung sprachlicher, logischer, histori­scher und systematischer Umstände in die Positionen von Gesetzgebern, Angeklagten, Zeugen, Verteidigern. (3) In Plagiats- oder Urheberrechtsstreitigkeiten sowie in Fragen verletzter Persönlichkeitsrechte können die Literatur bzw. ihre Urheber schließlich auch selbst vor Gericht stehen.
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Forschungskolloquium »Literatur und Recht«
Date of publication: 12.12.2018
Last edited: 12.12.2018