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  1. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen im Spiegel des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB und des Jugendmedienschutzes
    Erschienen: [2023]; © 2023
    Verlag:  Duncker & Humblot, Berlin

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden vielfach Eingang in moderne Computerspiele. Die mannigfaltige Implementierung von Symbolen ehemaliger NS-Organisationen gibt Anlass zur Ermittlung der tatbestandlichen Reichweite des 86a Abs. 1... mehr

    Kammergericht, Bibliothek
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe
    Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins - VÖBB
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe
    Universität Potsdam, Universitätsbibliothek
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe

     

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden vielfach Eingang in moderne Computerspiele. Die mannigfaltige Implementierung von Symbolen ehemaliger NS-Organisationen gibt Anlass zur Ermittlung der tatbestandlichen Reichweite des 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, vor allem hinsichtlich der Tathandlung und der Sozialadäquanzklausel. Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem die Fragen des Tatorts aufgrund des internetbasierten Vertriebs kennzeichenbeinhaltender Spiele aus dem Ausland nach 3 ff. StGB und der individuellen Schuld von Spieleplattformbetreibern im Falle des Uploads inkriminierter Inhalte unter Berücksichtigung der 7 ff. TMG. Auch jugendmedienschutzrechtliche Aspekte des Mediums werden beantwortet. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass sich eine allgemeingültige Beurteilung des Mediums Computerspiel verbietet. Vielmehr ist eine konkrete Gesamtbetrachtung des Spielinhalts erforderlich, sofern der Upload des Inhalts überhaupt deutschem Strafrecht zugänglich ist. "Use of Symbols of Unconstitutional Organisations in Computer Games pursuant to 86a (1) No. 1 of the German Penal Code and the Protection of Minors from Harmful Media": In 1998, the OLG Frankfurt a.M. in its "Wolfenstein Entscheidung" imposed a ban on Nazi symbols in computer games. Current developments, in particular the influence of the Internet on the medium and digital marketing, have revived the question of the criminal liability of Nazi symbols in computer games. In addition to legal questions of criminal law and the application of criminal law, problems of media law and the protection of minors from harmful media in connection with 86a of the German Criminal Code are also examined

     

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    Hinweise zum Inhalt
    Cover (lizenzpflichtig)
    Quelle: Verbundkataloge
    Beteiligt: Mitsch, Wolfgang (AkademischeR BetreuerIn); Albrecht, Anna Helena (AkademischeR BetreuerIn)
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Dissertation
    Format: Druck
    ISBN: 9783428188345; 3428188349
    Weitere Identifier:
    9783428188345
    RVK Klassifikation: PZ 3700 ; PH 3510
    Schriftenreihe: Schriften zum Strafrecht ; Band 414
    Schlagworte: Computer- und Internetkriminalität; Computer- und Onlinespiele; GAMES / Video & Electronic; LAW / Computer & Internet; LAW / Criminal Law / General; Strafrecht, allgemein
    Weitere Schlagworte: Haftungsprivilegierung; Internet; Jugendgefährdung; Let`s Play-Video; NS-Symbole; Schutzprinzip; Sozialadäquanz; Strafanwendungsrecht; Tatort; Wolfenstein
    Umfang: 411 Seiten, 6 Illustrationen, 23.3 cm x 15.7 cm, 700 g
    Bemerkung(en):

    Dissertation, Universität Potsdam, 2022/2023

  2. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen im Spiegel des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB und des Jugendmedienschutzes
  3. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen im Spiegel des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB und des Jugendmedienschutzes
    Erschienen: [2023]; © 2023
    Verlag:  Duncker & Humblot, Berlin

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden vielfach Eingang in moderne Computerspiele. Die mannigfaltige Implementierung von Symbolen ehemaliger NS-Organisationen gibt Anlass zur Ermittlung der tatbestandlichen Reichweite des § 86a Abs. 1... mehr

    Kammergericht, Bibliothek
    20230536
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe
    Kammergericht, Bibliothek
    12.24
    keine Ausleihe von Bänden, nur Papierkopien werden versandt
    Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
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    Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Bibliothek
    keine Ausleihe von Bänden, nur Papierkopien werden versandt
    Universitätsbibliothek Freiburg
    SW 2023/1306
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    Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
    XIII, 7790
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    Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek
    2024/96
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    Universitätsbibliothek Heidelberg
    2023 A 9558
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe
    Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek
    JUR:H/R:1:(414)::2023
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    Bibliothek des Bundesgerichtshofs
    PZ 3700 2023 003
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    Bundesverfassungsgericht, Bibliothek
    EA 803-414
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    Landesbibliothek Oldenburg
    24-0976
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    Universität Potsdam, Universitätsbibliothek
    02 A .038359
    keine Ausleihe von Bänden, nur Papierkopien werden versandt
    Universität Potsdam, Universitätsbibliothek
    PZ 3700 BER
    uneingeschränkte Fernleihe, Kopie und Ausleihe

     

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden vielfach Eingang in moderne Computerspiele. Die mannigfaltige Implementierung von Symbolen ehemaliger NS-Organisationen gibt Anlass zur Ermittlung der tatbestandlichen Reichweite des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, vor allem hinsichtlich der Tathandlung und der Sozialadäquanzklausel. Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem die Fragen des Tatorts aufgrund des internetbasierten Vertriebs kennzeichenbeinhaltender Spiele aus dem Ausland nach 3 ff. StGB und der individuellen Schuld von Spieleplattformbetreibern im Falle des Uploads inkriminierter Inhalte unter Berücksichtigung der §§ 7 ff. TMG. Auch jugendmedienschutzrechtliche Aspekte des Mediums werden beantwortet. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass sich eine allgemeingültige Beurteilung des Mediums Computerspiel verbietet. Vielmehr ist eine konkrete Gesamtbetrachtung des Spielinhalts erforderlich, sofern der Upload des Inhalts überhaupt deutschem Strafrecht zugänglich ist. "Use of Symbols of Unconstitutional Organisations in Computer Games pursuant to 86a (1) No. 1 of the German Penal Code and the Protection of Minors from Harmful Media": In 1998, the OLG Frankfurt a.M. in its "Wolfenstein Entscheidung" imposed a ban on Nazi symbols in computer games. Current developments, in particular the influence of the Internet on the medium and digital marketing, have revived the question of the criminal liability of Nazi symbols in computer games. In addition to legal questions of criminal law and the application of criminal law, problems of media law and the protection of minors from harmful media in connection with 86a of the German Criminal Code are also examined

     

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    Hinweise zum Inhalt
    Quelle: Verbundkataloge
    Beteiligt: Mitsch, Wolfgang (AkademischeR BetreuerIn); Albrecht, Anna Helena (AkademischeR BetreuerIn)
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Dissertation
    Format: Druck
    ISBN: 9783428188345; 3428188349
    Weitere Identifier:
    9783428188345
    RVK Klassifikation: PZ 3700 ; PH 3510
    Schriftenreihe: Schriften zum Strafrecht ; Band 414
    Schlagworte: Computer- und Internetkriminalität; Computer- und Onlinespiele; GAMES / Video & Electronic; LAW / Computer & Internet
    Umfang: 411 Seiten, 6 Illustrationen, 23.3 cm x 15.7 cm, 700 g
    Bemerkung(en):

    Dissertation, Universität Potsdam, 2022/2023

  4. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen im Spiegel des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB und des Jugendmedienschutzes
    Erschienen: 2023
    Verlag:  Duncker & Humblot, Berlin

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden vielfach Eingang in moderne Computerspiele. Die mannigfaltige Implementierung von Symbolen ehemaliger NS-Organisationen gibt Anlass zur Ermittlung der tatbestandlichen Reichweite des § 86a Abs. 1... mehr

    Universität Mainz, Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
    28 GG/b 154
    keine Fernleihe

     

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden vielfach Eingang in moderne Computerspiele. Die mannigfaltige Implementierung von Symbolen ehemaliger NS-Organisationen gibt Anlass zur Ermittlung der tatbestandlichen Reichweite des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, vor allem hinsichtlich der Tathandlung und der Sozialadäquanzklausel. Besondere Aufmerksamkeit verdienen zudem die Fragen des Tatorts aufgrund des internetbasierten Vertriebs kennzeichenbeinhaltender Spiele aus dem Ausland nach §§ 3 ff. StGB und der individuellen Schuld von Spieleplattformbetreibern im Falle des Uploads inkriminierter Inhalte unter Berücksichtigung der §§ 7 ff. TMG. Auch jugendmedienschutzrechtliche Aspekte des Mediums werden beantwortet. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass sich eine allgemeingültige Beurteilung des Mediums Computerspiel verbietet. Vielmehr ist eine konkrete Gesamtbetrachtung des Spielinhalts erforderlich, sofern der Upload des Inhalts überhaupt deutschem Strafrecht zugänglich ist.

     

    Export in Literaturverwaltung   RIS-Format
      BibTeX-Format
    Hinweise zum Inhalt
    Quelle: Verbundkataloge
    Sprache: Deutsch
    Medientyp: Dissertation
    Format: Druck
    ISBN: 9783428188345; 3428188349
    Weitere Identifier:
    9783428188345
    RVK Klassifikation: PH 3510
    DDC Klassifikation: Recht (340)
    Auflage/Ausgabe: 1. Auflage
    Schriftenreihe: Schriften zum Strafrecht ; Band 414
    Schlagworte: Computerspiel; Kennzeichenverbot
    Umfang: 411 Seiten, 6 Illustrationen, 23.3 cm x 15.7 cm, 615 g
    Bemerkung(en):

    Dissertation, Universität Potsdam, 2021